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Hochschulwahlen

Die Hochschulwahlen finden alljährlich im April bzw. Mai statt und dienen der Wahl der Vertreter von Fachschafts- und Fakultätsräten, des Senats und des Studierendenrates. (Was sind deren Aufgaben? s. weiter unten.)

Wahltag

Die Wahllokale sind am Wahltag von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet, wahl-berechtigt  sind immatrikulierte Studenten, Dozenten, Mitarbeiter und sonstige der  Universität nahestehende Personen. Eine Ausweisung z.B. mit Studentenausweis ist bei der Wahl erforderlich.

Das  Wahllokal der Naturwiss. Fak. I mit den Fachbereichen Biochemie /  Biotechnologie, Biologie und Pharmazie befindet sich seit jeher im  Institut für Biochemie und Biotechnologie, Kurt-Mothes-Straße 3 im Raum der Alten Bibliothek.

Nachdem die Wahl erfolgt ist, werden, meist direkt am darauf folgenden Tag, die Wahlergebnisse auf den Seiten des Wahlamtes  bekannt gegeben. Daraufhin halten der neu gewählten Gremien eine  konstituierende Sitzung ab, auf dem alte Mitglieder ihre Positionen  offiziell abgeben und neue Mitglieder für die jeweilig verfügbaren  Positionen ernannt werden. Nach der Konstituierung ist das Gremium  offiziell arbeitsberechtigt.

Weitere Informationen und Kontaktdaten für Fragen findet ihr unter den rechts notierten Links und Dokumenten.

Struktur und Aufgaben der Gremien

Die Aufgaben des Fachschaftsrates sind auf unserer Vorstellungsseite ausführlich dargestellt.

Der Fakultätsrat - auch Fachbereichsrat - wird von den gewählten Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrer sowie Vertretern der Fachschaft, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten gebildet. Der Rat wählt die Fakultätsleitung, das sogenannte Dekanat und dessen Vorsitzenden, den Dekan. Außerdem entscheidet oder berät der Fakultätsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät wie Geld- und Sachmittel, Personal und Räume sowie über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät wie die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel beteiligt sein.

Der Senat ist ähnlich strukturiert wie der Fakultätsrat, ist jedoch nicht auf eine Fakultät beschränkt, sondern arbeitet auf universitärer Ebene.

Der Studierendenrat (StuRa) ist eine Form der studentischen Interessen-vertretung und das zentrale Wahlgremium der Studentenschaft. Er vereint legislative und exekutive Funktionen auf sich, ist Studierendenparlament und Allgemeinen Studierendenausschuss zugleich. Aus der Mitte des StuRas werden Referate für bestimmte Aufgabengebiete sowie einen geschäfts-führenden Ausschuss bestimmt. Die zentrale Aufgabe des StuRas jedoch ist die hochschul- und studienbezogene Stellungnahme und die Vertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Staat.

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